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Terms of Use

§ 1 Geltungsbereich

Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen auf Grund dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten somit auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens jedoch mit der Entgegennahme der Ware oder einer Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbedingungen des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen werden hiermit ausdrücklich widersprochen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen werden nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.

§ 2 Angebot

Unsere Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich. Technische und gestalterische Änderungen von Beschreibungen und Angaben in Prospekten, Katalogen und Unterlagen sowie Modell-, Konstruktions- und Materialänderungen im Zuge des technischen Fortschritts bleiben vorbehalten, ohne dass hieraus Rechte gegen uns hergeleitet werden können.

§ 3 verbindliche Bestellung und Auftragsannahme

Eine verbindliche Bestellung oder der Kaufvertrag kommen durch Annahme zustande, sie werden durch die Unterschriften von Kunde und Lieferant rechtskräftig. Der Kunde ist an seine Bestellung gebunden, wenn er nicht innerhalb von 7 Tagen schriftlich widerruft.

§ 4 Preise und Konditionen

Alle Preise sind Nettopreise ab Werk, exklusive MwSt. , exklusive Verpackung und Versandkosten. Sie gelten gemäß der am Tage des Vertragsabschlusses gültigen Preis- und Sortimentsliste. Es gilt eine Anzahlung in Höhe von 50 % des Bruttoauftragswertes als vereinbart, wenn nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung dies-bezüglich getroffen wurde. Die Anzahlung ist unmittelbar nach schriftlicher Auftragsannahme zu leisten. Ein nachträglicher Aufschub des Liefertermins durch den Besteller führt nicht zu einer Verschiebung der vereinbarten Zahlungstermine. Bei Zahlung per Scheck ist die Zahlung erst durch Einlösen und Gutschrift erbracht. Bei Überschreitung des Zahlungszieles ist BfMC GmbH berechtigt, Verzugszinsen in Höhe des in Anspruch genommen Bankkreditzinssatzes, mindestens jedoch in Höhe von 4% über dem Bundesbankdiskontzinssatzes, zu berechnen.

§ 5 Lieferung, Lieferzeit und Leistungszeit

Für den Umfang der Lieferpflicht ist die schriftliche Auftragsbestätigung / angenommene Bestellung maßgebend. Die angegebene Lieferzeit beginnt mit der schriftlichen Auftragsannahme, jedoch nicht vor Eingang der vereinbarten Anzahlung in Höhe von 50% des Auftragswertes (brutto). Die Lieferzeit ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft dem Kunden mitgeteilt ist. Nachträgliche Änderungs- und Ergänzungswünsche verlängern die Lieferzeit angemessen. Die Lieferzeit verlängert sich angemessen, wenn der Besteller nicht rechtzeitig von ihm zu beschaffende Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben, Informationen, Leistungen o.ä. erbringt, oder wenn eine vereinbarte Anzahlung nicht rechtzeitig eingeht. Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die Erfüllung der Vertragspflichten durch den Besteller voraus. Teillieferungen sind zulässig, Teilabrechnung der Lieferung entsprechend auch. Bei Eintritt unvorhergesehener Ereignisse, welche BfMC GmbH nicht zu vertreten hat, z.B. höhere Gewalt, Aus- und Einfuhrverbote, Arbeitskämpfe, Streik bei Zulieferern, Ausfall der Anlieferung wesentlicher Rohstoffe, Materialien oder Teile verlängert sich die Lieferzeit ebenfalls angemessen. BfMC GmbH verpflichtet sich, bei Verzögerungen den Kunden sofort in Kenntnis zu setzen. Ist eine Erfüllung des Vertrages nach dreimonatiger Lieferzeitverlängerung aus Gründen, die in diesem Absatz beschrieben sind, nicht möglich, können beide Vertragspartner vom Vertrag zurücktreten, ohne dass dem Besteller irgendwelche Ansprüche zustehen. Sofern aus anderen als den zuvor aufgeführten Gründen eine Lieferverzögerung von mehr als 6 Wochen eintritt und eine vom Besteller gesetzte angemessene Nachfrist verstrichen ist, kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten.

§ 6 Versand- und Gefahrenübergang

Der Versand erfolgt auf Gefahr des Kunden. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person oder Gesellschaft übergeben worden ist oder zwecks Versendung unser Lager oder das Lager unseres Lieferanten verlassen hat. Wird der Versand ohne unser Verschulden verzögert oder unmöglich gemacht, geht die Gefahr mit der Absendung der Mitteilung der Ver-sandbereitschaft an den Kunden auf diesen über. Eine Versicherung der Produkte gegen Transportschäden erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Kunden.

§ 7 Vertraulichkeit und Datenschutz

An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Alle zur Kenntnis gebrachten innerbetrieblichen Informationen, die ausdrücklich als vertraulich bezeichnet wurden und nicht auf andere Weise allgemein bekannt sind, sind vertraulich zu behandeln und ohne Absprache mit dem Liefe-ranten Dritten nicht zugänglich zu machen.

§ 8 Gewährleistung und Haftung

Wir gewährleisten, dass unsere Produkte frei von Fabrikations- und Materialmängel sind. Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt für alle Produkte 24 Monate ab dem Zeitpunkt des Gefahrenüberganges. Für mittelbar und unmittelbar verursachte Schäden wird keine Ge-währleistung und Haftung übernommen. Werden Änderungen an Produkten vorgenommen, die nicht den Originalspezifikationen entspre-chen, entfällt die Gewährleistung. Unsere Gewährleistung besteht nur dann, wenn Betrieb und Anwendung der Produkte ausschließlich durch Personen erfolgt, die die dafür erforderliche Ausbildung oder Kenntnis und Erfahrung besitzen und wenn Wartung und Instandhaltung der Produkte von sachkundigen Personen, Betrieben oder Einrichtungen unter Beachtung der Herstellervorschriften durchgeführt werden. Der Kunde hat uns Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 10 Tagen nach Eingang des Produktes schriftlich mitzuteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind uns unverzüglich nach Feststellung mitzuteilen. Im Falle einer Mitteilung des Kunden, dass die Produkte nicht der Gewährleistung entsprechen, können wir nach unserer Wahl verlangen, dass das schadhafte Teil bzw. das Gerät mit vorausbezahlter Fracht zur Reparatur an uns zurückgeschickt wird. Wir sind zur Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung nur verpflichtet, wenn der Kunde seinerseits seine Vertragsverpflichtungen erfüllt hat. Natürlicher Verschleiß, Halbleiterbauelemente und sporadische, nicht reproduzierbare Fehler fallen nicht unter die Garantiebedingungen. Das gleiche gilt für Lagerungsschäden, Beschädigungen und Korrosion, die auf fahrlässige oder unsachgemäße Behandlung zurückzufüh-ren sind. Für Erzeugnisse von Fremdherstellern, welche durch BfMC GmbH vertrieben werden, gelten die Garantiebedingungen der Fremdhersteller. Gewährleistungsansprüche gegen uns stehen nur dem unmittelbaren Kunden zu und sind nicht übertragbar. Bei Softwareprodukten gelten die jeweils mitgelieferten Lizenzbedingungen.

§ 9 Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Produkten bis zur vollständigen Bezahlung aller uns zustehenden und noch ausstehen-den Forderungen gleich aus welchem Rechtsgrund vor. Bei Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere bei Pfändung, muss der Kunde auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen. Kosten und Schäden trägt der Kunde. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung des Herausgabeanspruchs des Kunden zu verlangen. In der Zurücknahme sowie der Pfändung der Vorbe-haltsware durch uns liegt, sowie das Anzahlungsgesetz Anwendung findet, kein Rücktritt vom Vertrag vor.

§ 10 Zahlung

Alle Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum und ohne Abzug zu bezahlen. Kommt der Kunde seinen Zahlungsver-pflichtungen nicht vertragsgemäß nach oder stellt er seine Zahlungen ein oder werden andere Umstände bekannt, welche die Kreditwürdig-keit des Kunden in Frage stellen, so sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistun-gen zu verlangen. Der Kunde ist zur Aufrechnung, Zurückhaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn wir ausdrücklich zustimmen oder wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden sind. Bei nicht fristgerechter Zahlung wird ein Verzugszins von 11,25 % p. A. erhoben. Gewährte Preisnachlässe treten nur in Kraft, wenn der Kunde das Zahlungsziel einhält. Andernfalls wird der zur Zeit gültige Verkaufspreis erhoben und eingefordert.

§ 11 Vertragsauslegung

Sollten Teile dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein, so bleiben die restlichen Bedingungen hiervon unbe-rührt. Die unwirksamen Bedingungen sind durch entsprechende gesetzliche Regelungen zu ersetzen.

§ 12 Erfüllung und Gerichtsstand

Erfüllungsort für Lieferung, Zahlung und Mängelrüge ist der Sitz der BfMC GmbH. Der Gerichtsstand ist Leipzig. Alle Geschäfte unterstehen dem deutschen Gesetz.

AGB BfMC GmbH, April 2009